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Eckpunkte zur Kandidatur in Nürnberg

Weil engagieren uns für ein demokratisches und soziales Gemeinwesen
wir stehen für eine lebenswerte, umwelt- und vor allem menschenfreundliche Stadt.


Auch wenn durch den Einzug der Linken Liste in den Stadtrat nicht alle Probleme gelöst sind, werden wir dort für eine andere Politik stehen. Deshalb verpflichten wir uns zu folgenden Punkten:

* Wir werden keiner Privatisierung (Verkauf, Cross Border-Leasing-System, Private Partnership-Beteiligungen oder ähnliches) an öffentlichem Eigentum zustimmen. Wer öffentliches Eigentum verkauft oder es in Hände von Spekulanten legt, enteignet die Bevölkerung.

* Wir werden entschieden gegen jeglichen Sozialabbau eintreten. Mit uns sind weitere Kürzungen der Stadt weder bei Kindern und Jugendlichen noch in anderen sozialen Bereichen oder bei der Bildung zu machen.

* Wir werden im Stadtrat keiner Abwälzung der Lasten auf die Mehrheit der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger durch Gebührenerhöhungen im Freizeit- und Kulturbereich oder im öffentlichen Nahverkehr zustimmen.

* In der „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ ist es für uns (die) Linke selbstverständlich, gegen jede Art von Diskriminierung, gegen Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit aufzutreten. Jeder Versuch von alten und neuen Nazis in der Öffentlichkeit noch stärker Fuß zu fassen, muss deshalb zurückgewiesen werden

*Wir werden alle Bezüge, die wir im Zusammenhang mit Stadtratsmandaten erhalten, offen legen und nur für die Arbeit im Interesse unserer Wählerinnen und Wähler verwenden.

* Wir werden entsprechend unserem Programm handeln und unsere Mandate nutzen, um gemeinsam mit den Betroffenen öffentlichen Druck zu entwickeln - in und außerhalb des Stadtrats!
Dazu werden wir regelmäßig offene Versammlungen abhalten, in denen vergangene Stadtratsarbeit diskutiert und künftige geplant wird.

Aktionsplan -12 Punkte

LINKE LISTE Nürnberg
Soziales hat Vorrang
Linke Liste in den Stadtrat
12 Punkte für unsere Stadt




1. Nürnberg braucht Geld für Soziales

Eine arme Stadt können sich nur Reiche leisten. Nürnberg muss sich im Städtetag und auf Landes- und Bundesebene stärker für eine Gemeindefinanzreform einsetzen, die eine solide Finanzbasis für die kommunalen Aufgaben schafft. Dazu gehören auch die Erhöhung der Gewerbesteuer und die Forderung nach einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer.
Denn auch große Vermögen müssen einen Beitrag für das Gemeinwesen leisten! Nürnberg muss sich entscheiden, wofür kommunale Finanzen ausgegeben werden: Für die Mitfinanzierung von Großprojekten wie fahrerlosen U-Bahnen, Flughafenausbau oder Events, oder für die Sicherstellung und die Verbesserung der Lebensbedingungen aller Nürnberger mit Kindertagesstätten, Schulen, soziokulturellen Einrichtungen, Seniorenbetreuung und Wohnunge. Für die Linke Liste Nürnberg hat Soziales Vorrang.


2. Nürnberg braucht öffentliches Eigentum!

Privatisierung ist Diebstahl öffentlichen Eigentums! Wohnen, Gesundheit, Kultur, Bildung, Energie- und Wasserwirtschaft sowie öffentlicher Nahverkehr dienen der Daseinsvorsorge und dürfen nicht den Marktgesetzen unterworfen werden. Alle städtischen Betriebe, wie Klinikum Nürnberg, VAG, N-ERGIE und WBG müssen in öffentlicher Hand bleiben. Der Einfluss von Großkonzernen, wie e.on oder Hochtief bei städtischen Betrieben muss zurückgedrängt werden. Städtisches Eigentum und Grundbesitz, wie zum Beispiel das Volksbad, dürfen Nürnbergs Bürgerinnen und Bürgern nicht verloren gehen. . Die Stadt Nürnberg muss sofort aus der Praxis der
Public-Private-Partnership (PPP) Projekte zur Schulsanierung aussteigen. Die Schulsanierungen sind in städtischer Eigenregie unter Einbeziehung der örtlichen Betriebe durchzuführen. Bisherige Beispiele in Nürnberg, auch aus anderen Bereichen haben keinerlei Vorteile bei PPP erkennen lassen. Diese Praxis verschleiert Kredite nur kurzfristig,
belastet Nürnberg über Generationen mit Folgekosten und schränkt die kommunale Selbstverwaltung ein. Gewinner sind dabei Großkonzerne und überflüssige Beratungsfirmen.


3. Nürnberg braucht menschenwürdige Lebensbedingungen für alle

RenterInnen, Familien und Alleinerziehende, Menschen die trotz Arbeit arm sind und Alg-II-BezieherInnen und ihre Familien, SozialhilfeempfängerInnen, Flüchtlinge und AsylbewerberInnen haben ein Recht auf menschenwürdige Lebensbedingungen. Viele dieser Menschen leben in versteckter Armut. Nürnberg hat den Anspruch auf den Titel „Stadt der Menschenrechte“. Dies muss auch für das Recht auf soziale Sicherung gelten. Über 50.000 Menschen sind in Nürnberg auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Die Stadt Nürnberg - vor allem die Stadtratsparteien, deren Bundestagsabgeordnete diese unsozialen Gesetze beschlossen haben - muss sich bei der Bundesregierung für die Erhöhung des Regelsatzes (Alg II) auf mindestens 500 Euro einsetzen. Als Sofort-Maßnahme der Stadt werden die Beihilfen für Klein- und Schulkinder sowie lebensnotwendige Sonderbeihilfen wieder eingeführt. Der kostenlose Zugang zu Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen muss garantiert sein. Die Stadt setzt in ihren Energie-, Verkehrs- und Wohnungsbaukonzernen soziale Tarife und Mieten durch.
Die Stadt als Verantwortliche im Rahmen der Arge für die Mietkosten der Alg-II-EmpfängerInnen übernimmt die tatsächlichen Miet- und Heizkosten.
Die Ein-Euro-Jobs der Stadt werden im Rahmen eines kommunalen Beschäftigungsprogramms zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen mit tariflicher Bezahlung umgestaltet. Nürnberg darf sich nicht durch einen „kommunalen Billiglohnsektor“ sanieren.Über drei Jahre Hartz-IV-Praxis in Nürnberg zeigen: Es ist ein Regierungsprogramm zur Verarmung für immer mehr Menschen. Auch die Kommunen kostet es langfristig immer mehr Steuergelder, die besser für mehr Arbeitsplätze und soziale Projekte eingesetzt werden könnten.

4. Nürnberg braucht gute Arbeitsplätze

Mit der Streichung von 230 städtischen Stellen seit 2004 und der Heranziehung von fragwürdigen Beratungsfirmen zur „Haushaltskonsolidierung“ unterscheiden sich die Rathausparteien immer weniger von den
Konzern-Arbeitsplatzvernichtern in unserer Region. Wir brauchen eine leistungsfähige Stadt durch den Ausbau des öffentlichen Dienstes, effektiv und bürgernah. Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten sind dafür die Voraussetzung. Verlängerung der Arbeitszeiten und Abbau der Einkommen gehen in die falsche Richtung und führen nur zu weiterem Arbeitsplatzabbau.
Die Stadt muss Initiativen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich und zur Verbesserung der städtischen Dienstleistungen ergreifen und mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Handwerks- und Gewerbetriebe müssen durch sinnvolle kommunale Investitionen gefördert werden. Mit dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der kommunalen Infrastrukturen werden die Voraussetzungen für weitere Arbeitsplätze geschaffen.
Um mehr Chancengleichheit der Geschlechter zu erreichen, braucht Nürnberg Frauen auch in den bisher von Männern besetzten Führungspositionen. Menschen mit Migrationshintergrund dürfen nicht benachteiligt bleiben. Wir fordern, dass sie im öffentlichen Dienst mindestens ihrem Bevölkerungsanteil gemäß Anstellung finden. Wir wollen keine verdeckte Förderung von Billiglöhnen. Deshalb ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge konsequent zu kontrollieren, dass sich die Unternehmen an das tarifliche Arbeitsentgelt und die sozialen Vorgaben halten. Betriebe, die in ausreichendem Maße beruflich ausbilden, müssen bei städtischen Aufträgen bevorzugt werden.


5. Nürnbergs Zukunft braucht gute
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Die Kinder- und Jugendhilfe darf nicht betriebswirtschaftlich kalkuliert und durchgeführt werden, sondern muss bedarfsorientiert und vorsorgend erfolgen. Nürnberg ist von einer ausreichenden Versorgung mit Krippen- und Hortplätzen noch meilenweit entfernt. Es müssen kostenlose Ganztagsplätze mit Verpflegung für alle angeboten werden, die es wünschen. Wir fordern neue Stellen für zweite Erzieher pro Gruppe um die erforderliche pädagogische Qualität der Kindertagesstätten zu gewährleisten. Jugendliche brauchen selbstverwaltete Jugendzentren, Räume,
in denen sie sich selbst verwirklichen können und nicht dem Zwang zu konsumieren ausgesetzt sind. Dies wird gerade mit steigender Kinder- und Jugendarmut immer wichtiger. Für die Jugendlichen muss es die Möglichkeiten geben, sich in sozialen Beziehungen und demokratischer Entscheidungsfindung zu erproben. Es muss ihnen zugetraut werden, ein eigenständiges politisches Bewusstsein zu entwickeln, indem sie selbständig Projekte durchführen oder einfach nur offen diskutieren können.


6. Nürnberg braucht Bildung für Alle


Nürnberg muss seinen Antrag zur Verstaatlichung der bisher städtischen Schulen zurückziehen! Unsere Stadt muss wieder Vorreiter in Sachen fortschrittlicher Bildung sein! Mit dem Ausbau des städtischen Schulsystems ergreift Nürnberg Initiativen, um den Abschied von der Drei-Klassen- Schule zu verwirklichen. Die soziale Auslese ist der Hauptgrund für die miserablen PISA-Ergebnisse. Gemeinsamer Unterricht für alle bis zur 10. Klasse und der Ausbau von Ganztagsschulen mit Mittagessen sind ein Schritt zur Chancengleichheit Kinder mit Migrationshintergrund brauchen Integrationsangebote, kostenfreie Deutschkurse und muttersprachlichen Unterricht. Jugendliche haben ein Anrecht auf einen Ausbildungsplatz auch durch den Ausbau von Berufsfachschulen. Deshalb soll die Stadt Nürnberg eine Koordninationstelle für einen Ausbildungsverbund einrichten und städtische Betriebe und Einrichtungen sollen eine Azubi-Quote von 10% erfüllen. Studiengebühren und verdeckte Schulgebühren wie Büchergeld lehnen wir ab. Das städtische Bildungszentrum muss seinen Auftrag der bezahlbaren Erwachsenenbildung leisten – auch im Bereich der gewerblichen Berufe.


7 Wir brauchen ein buntes Nürnberg - frei von Nazis und Rassismus

In unserer Stadt muss alles für ein demokratisches Zusammenleben getan werden. Das Ziel der städtischen Politik muss ein selbstbestimmtes und repressionsfreies Leben aller Einwohner/innen sein. Dies gilt für Menschen jeder Ethnie, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, ob behindert oder nicht, ob alt oder jung, schwul, lesbisch oder heterosexuell, mit oder ohne Erwerbsarbeit. Der Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Behinderten durch die Kürzung der Kilometerpauschale treten wir entgegen. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der kommunalen Ausländer/innen-Vertretung müssen verbessert werden. Die Linke. fordert das kommunale Wahlrecht für alle Einwohner/innen, auch der seit Jahren in Nürnberg lebenden AusländerInnen. Das soziale Engagement von Menschen in Nichtregierungsorganisationen, und Religionsgemeinschaften stellt einen wesentlichen Faktor bei der Betreuung von Menschen in schwierigen persönlichen Situationen dar. Es ist Aufgabe der Stadt, alle kulturellen und religiösen Institutionen, die sich der Toleranz und der Gewissensfreiheit verpflichten, zu unterstützen und vor Diskriminierung zu schützen. Wir fordern die Einrichtung eines jährlichen Menschenrechtsberichtes für Nürnberg. Dieser muss das Verhalten der Behörden sowie die Lebensbedingungen in der Stadt auf ihre Konformität mit den Allgemeinen Menschenrechten und der „Europäischen Charta für die Verwirklichung der Menschenrechte in den Städten“ geprüft werden.
Vorbildlich hierfür sind die Menschenrechtsberichte aus Salzburg und des Nürnberger Bündnis AKTIV FÜR MENSCHENRECHTE. Die Stadt Nürnberg kann sich nicht "Stadt der Menscherechte" nennen und gleichzeitig durch ihre oft entwürdigende Politik des Ausländeramtes sowie den Umgang mit Flüchtlingen das Gegenteil praktizieren. . Die Lebensbedingungen von Asylsuchenden in Nürnberg müssen verbessert, die Abschiebung von Flüchtlingen sofort beendet werden. . Ermessensspielräume sind bei den Entscheidungen zu nutzen.
Aufmärsche von Nazis müssen ausnahmslos verboten werden, unabhängig von zu erwartenden Verwaltungsgerichtsentscheidungen. Antifaschistische Initiativen sind nach Kräften finanziell und ideell zu unterstützen und vor staatlicher Repression zu schützen.
Ein "Museum des Widerstands" soll deutlich machen, dass Widerstand gegen Faschismus und Krieg möglich war. Solch eine Erinnerungskultur soll die antifaschistischen Künstler/innen und Politiker/innen entsprechend hervorheben. Dieses Museum soll möglichst im Stadtzentrum errichtet werden, um so auch Touristen diese Seite der Stadt stolz präsentieren zu können.


8. Nürnberg braucht attraktive Stadtteile
und bezahlbaren Wohnraum


Stadteilentwicklung muss die einzelnen Stadtteile in ihren Eigenheiten fördern, statt sie mit ihren Problemen sich selbst zu überlassen. Kultur- und Jugendzentren, Aktivspielplätze, mehr Grünanlagen und Grünanlagenpflege gehören dazu. Den Nürnberger Stadtteilen muss ihre Würde zurückgegeben werden. Die Kommerzialisierung von historischen Stätten und Plätzen, insbesondere der Altstadt muss beendet werden. Nürnberg braucht neuen, umweltgerechten und bezahlbaren Wohnraum ohne Flächenvernichtung. Familien müssen in der Stadt gut leben können, ohne sich für Generationen zu verschulden. Stadtplanung muss transparent und bürgernah organisiert werden.


9. Nürnberg braucht ein gläsernes Rathaus
und Demokratie


Die Politik im Nürnberger Stadtrat muss wieder einer breiten Diskussion unterworfen werden. Die Praxis der Mauschelpolitik zwischen SPD, Grünen und CSU im Nürnberger Rathaus zerstört die kommunale Demokratie! Der Stadtrat darf nicht länger ein Geheimrat sein! Verträge mit privaten Investoren (egal ob Cross-Border- Leasingverträge oder PPP-Verträge) müssen offengelegt werden! Dies muss auch für bereits abgeschlossene Verträge gelten. Eine Veröffentlichungspflicht muss es auch für die Tätigkeit der kommunalen Unternehmen geben. Wir wollen Transparenz für deren Vorstands- und Aufsichtsratsentscheidungen,
wie auch für die Einkünfte aus Vorstandsund Aufsichtsratsmandaten. Nürnberg braucht neue Formen der kommunalen Teilhabe in Form von Bürgerentscheiden bei der Frage der Finanzierung wichtiger und teurer kommunaler Vorhaben und ein direktes Antragsrecht der Bürgerinnen und Bürger bei den Haushaltsberatungen. Bei den Haushaltsberatungen
muss eine weitgehende Transparenz hergestellt werden.
Wir wollen eng mit Gewerkschaften, Bürgervereinen, ausserparlamentarischen Initiativen und Bewegungen zusammenarbeiten und ihnen mehr parlamentarisches Gehör sowie besseren Zugang zu Informationen verschaffen.


10. Nürnberg braucht ökologische
Nachhaltigke
it

Umwelt- und Klimaschutz darf nicht, wie bisher auf wenige und nur halbherzig unterstützte Agenda-Projekte reduziert bleiben. Alle Bereiche müssen darin eingeschlossen werden. Entscheidungen sind nach Kriterien der Nachhaltigkeit, Schonung der Ressourcen und Klimaschutz zu treffen:
Bau und Verkehr, Wirtschaft, Bildung und Kultur. Als Großstadt ist Nürnberg besonders von Luftverschmutzung und Klimawandel betroffen. Am härtesten trifft es diejenigen Menschen, die an Durchgangsstraßen wohnen und es sich nicht leisten können, woanders hinzuziehen. Die Armen sind das erste Opfer des Klimawandels. Der fortgesetzte Ausbau des Nürnberger Flughafens führt zu mehr
Lärm und Luftverschmutzung und führt nicht zu neuen Arbeitsplätzen Wir brauchen eine nachhaltige Umweltpolitik, die ökologische, wirtschaftliche und soziale Dimensionen berücksichtigt, damit auch unsere Kinder noch eine intakte und lebenswerte Stadt vorfinden. Dazu gehören Maßnahmen zur Luftreinhaltung für das gesamte Stadtgebiet. Deshalb setzen wir uns für einen umweltverträglichen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ein. Busse müssen auf Erdgasantrieb oder klimaneutrale Antriebssysteme umgerüstet werden. Die Pendlerströme sollen vom Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel umgelenkt werden. Langfristig ist eine Verkehrsminderung unabdingbar. Stadtplanerisch müssen die Wege zwischen Wohn-, Arbeits- und Freizeitstätten minimiert werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem ausufernden Flächenverbrauch durch Gewerbegebiete, Straßen- und Wohnungsbau. Ständig werden an den Stadträndern auf Kosten von naturnahen Flächen Wohngebiete ausgewiesen, wie z.B. in Thon und Katzwang. Die neuen Gewerbegebiete auf der grünen Wiese verdrängen zentrale, wohnraumnahe Läden der Innenstädte und der Stadtteilkerne (z.B. Südstadt, Großgründlach oder andere). Damit der ruinöse, profitgetriebene Wettbewerb um günstige Wohn- und Gewerbeflächen unterbleibt, muss mit den Umlandgemeinden ein Bebauungsplan erstellt werden.


11. Für eine Verkehrspolitik, die den Menschen
dient


Die Nürnberger Verkehrspolitik wird nach wie vor von Großprojekten bestimmt, deren Planung z. T. aus den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt. Beispiele sind die Durchleitung des Frankenschnellwegs kreuzungsfrei quer durch Nürnberg der Hunderte von Millionen verschlingen wird und der Bau der U3, die ein einziges finanzielles Desaster darstellen. Seriöse Prognosen zeigen, dass die Bevölkerung und auch die Pendler keinerlei Nutzen von dieser Art von Verkehrsplanung haben – im Gegenteil, die Lebensqualität der Anwohner wird während der Bauphase und danach massiv beeinträchtigt. Längst haben Bürger- und Verkehrsinitiativen wie das Bündnis Lebenswerte Stadt Alternativkonzepte erarbeitet. Die Linke Liste Nürnberg ist gegen die Nordspange am Nürnberger Flughafen. Diese Anbindung wird vor allem aus militärischen Zwecken für den Truppenübungsplatz Grafenwöhr benötigt und ist daher völlig abzulehnen.
Wir möchten keinen Weiterbau der U3 und eine komplette Umstellung auf konventionellen Betrieb, denn der automatische Betrieb ist kostenaufwändig und wartungsintensiv, woran nur die beteiligten Firmen verdienen. Wir lehnen neue unterirdische Stadtbahnstrecken ab und fordern stattdessen die Ausweitung des Straßenbahnnetzes. Eine erhebliche Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs ist möglich durch Vorrang für Busse und Straßenbahnen sowie Taktoptimierung. Die Einführung attraktiver und flexibler Tarifangebote für Familien, Frauen, allein stehende Geringverdienende (mit und ohne Kinder) und Wenigfahrer sind sinnvoll. Wir fordern ein Sozialticket für sozial benachteiligte Menschen, das 18 € betragen soll. Fahrpreiserhöhungen lehnen wir ab. Busse, Bahnen und Bahnhöfe sind familienfreundlich und behindertengerecht zu gestalten. Der Fußgängerverkehr soll durch Prioritäten bei Ampelschaltungen und diagonal kreuzende Übergängen entsprechend seiner Bedeutung gefördert werden.


12. Kommunale Kulturpolitik

Kulturpolitik in Nürnberg muss wieder stärker die sogenannte Alternativkultur und die Soziokultur unterstützen, für die Nürnberg einmal Vorreiter war. Dazu gehört vor allem eine vernünftige finanzielle Ausstattung der Träger, die sowieso schon sehr viel ehrenamtliche Arbeit leisten. Die ständigen Sparrunden müssen unterbleiben. Kultur ist für die Linke Liste Nürnberg keine Restgröße, die nach Belieben zu bezuschussen ist oder Kürzungsmasse darstellt. Vielmehr ist Kultur als wesentliches Element der Stadtgesellschaft zu begreifen, die Solidarität und Sinn stiftet. Nürnbergs Kultur muss wieder dezentral werden, räumlich wie personell. Nur wenn Kultur dezentral ist, bekommen die Einwohner und Gäste die Stadt hautnah mit. Entfernte Standorte wie das Museum Industriekultur, Tafelhalle und Dokuzentrum sind weiter in dieser Form auszubauen und dann mit einem „Kulturbus“ zu vernetzen. Zudem müssen in der Kulturpolitik Menschen mit Migrationshintergrund stärker berücksichtigt werden.



Diese Programmpunkte sind das aktuelle Diskussionsergebnis der LINKE LISTE Nürnberg vom
10.08.2007. Wir diskutieren und entwickeln weiter und laden Sie zur Beteiligung ein.


viSdP. Harald Weinberg

LINKE Liste Nürnberg

Liebe MitstreiterInnen,
am Montag, 20.06.07 wurde der Verein unseres Wahlbündnisses LINKE LISTE NÜRNBERG gegründet.
Auf dieser Gründungsversammlung wurden auch die Gremien, die in der Satzung verankert sind, gewählt.

- Satzung -



Präambel
...



1 Name, Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „LINKE LISTE NÜRNBERG“

(2) Die „LINKE LISTE NÜRBERG“ ist eine Wählervereinigung gemäß Paragraph ... Bayrisches Kommunalwahlgesetz und ein nicht-eingetragener Verein gemäß BGB. Der Verein kann aufgrund eines Beschlusses der Vollversammlung in das Vereinsregister eingetragen werden.

(3) Die „LINKE LISTE NÜRBERG“ ist begrenzt auf das Stadtgebiet Nürnberg.

(4) Die „LINKE LISTE NÜRBERG“ hat Ihren Sitz in Nürnberg.



2 Ziel und Zweck

(1) Die „LINKE LISTE NÜRBERG“ ist eine Wählervereinigung und politische Vereinigung.

(2) Zweck des Vereins ist die Mitwirkung am politischen Willensbildungsprozess in Nürnberg und die Teilnahme an den kommunalen Wahlen.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch

- die Durchführung von Vollversammlungen, politischen Veranstaltungen und öffentlichen Aktionen

- die Abgabe von politischen Erklärungen und Publikationen

(4) Der Verein bekennt sich zu den kommunalpolitischen Eckpunkten.





Diese sind:
* Wir werden keiner Privatisierung (Verkauf, Cross Border-Leasing-System oder Private Partnership-Beteiligung o.ä.) an öffentlichem Eigentum zustimmen. Wer öffentliches Eigentum verkauft oder es in Hände von Spekulanten legt, enteignet die Bevölkerung.

* Wir werden entschieden gegen jeglichen Sozialabbau eintreten. Mit uns sind weitere Kürzungen der Stadt weder bei Kindern und Jugendlichen noch in anderen sozialen Bereichen oder bei der Bildung zu machen.

* Wir werden im Stadtrat keiner Abwälzung der Lasten auf die Mehrheit der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger durch Gebührenerhöhungen im Freizeit- und Kulturbereich oder im öffentlichen Nahverkehr zustimmen.

* In der „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ ist es für uns (die) Linke selbstverständlich, gegen jede Art von Diskriminierung, gegen Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit aufzutreten. Jeder Versuch von alten und neuen Nazis in der Öffentlichkeit noch stärker Fuß zu fassen, muss deshalb zurückgewiesen werden

*Wir werden alle Bezüge, die wir im Zusammenhang mit Stadtratsmandaten erhalten, offen legen und nur für die Arbeit im Interesse unserer Wählerinnen und Wähler verwenden.

* Wir werden entsprechend unserem Programm handeln und unsere Mandate nutzen, um gemeinsam mit den Betroffenen öffentlichen Druck zu entwickeln - in und außerhalb des Stadtrats! Dazu werden wir regelmäßig offene Versammlungen mit den Stadtratsabgeordneten abhalten, in denen vergangene Stadtratsarbeit diskutiert und künftige geplant wird.Die Kandidaten verpflichten sich 1/3 ihrer Bezüge in einen Fond einzubezahlen.Der Fond erhält die Bezeichnung „für die Opfer der unsozialen Agenda 2010 Politik“ Für den Fond gibt es eine eigene Satzung.
[- zur Sozialbindung des Eigentums, wie sie in Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland definiert ist,

- zum Vorrang der fundamentalen Menschenrechte für alle Menschen, wie sie in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der Generalversammlung der Vereinten Nationen
am 10.12.1948 verkündet wurden – insbesondere des Rechts auf Gesundheit, körperliche
Unversehrtheit, ein menschenwürdiges Leben, soziale Sicherheit, Arbeit und gleichen Lohn für
gleiche Arbeit,

- zum Vorrang der natürlichen Lebensgrundlagen und ihres Schutzes gegenüber damit
unvereinbaren wirtschaftlichen und politischen Interessen,

- im Sinne des Völkerverständigungsgedankens und der Menschenrechte zur Solidarität mit
den benachteiligten Menschen in der sogenannten Dritten Welt,
- zur Bewahrung, Stärkung, Durchsetzung und zum Ausbau der Rechte von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern,
- zur Verteidigung und zum Ausbau der kommunalen Demokratie durch die Stärkung der
des Stadtparlaments, sowie der Verbesserung der Mitspracherechte der Beiräte,
Bürgerinnen und Bürger z.B. in Form von Bürgerhaushalten und der Förderung direkter
Mitwirkungsrechte (Volksbefragungen und –entscheide auf kommunaler Ebene). ]



3 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder von der „LINKE LISTE NÜRBERG“ sollen sich aktiv an der Umsetzung des Vereinszwecks beteiligen.

(2) Mitglieder können werden:

a) Vereine (-Gliederungen) und Parteien (-Gliederungen) mit politischem Bezug zu Nürnberg, die die Mitgliedsvoraussetzungen erfüllen und aufgrund eines schriftlichen Antrags an den Koordinierungsausschuss des Vereins aufgenommen worden sind. Eine Bestätigung erfolgt durch die Vollversammlung.

Die Mitglieder dieser Vereine und Parteien sind dann automatisch Mitglied von „LINKE LISTE NÜRNBERG“, außer sie haben gegenüber ihren Vorständen schriftlich erklärt, dass sie daran nicht teilhaben wollen.

Der Verzicht auf die Mitgliedschaft bei „LINKE LISTE NÜRNBERG“ berührt den Status in ihrem jeweiligen Verein oder Partei nicht.

Die Mitgliedschaft bei LINKE LISTE NÜRNBERG beginnt in diesem Fall mit der Aufnahme durch die jeweilige Partei oder den jeweiligen Verein gemäß Ihren Statuten.



b) natürliche Personen, die die Mitgliedsvoraussetzungen erfüllen, die aufgrund eines schriftlichen Antrags an den Koordinierungsausschuss des Vereins aufgenommen worden sind. Die Mitgliedschaft beginnt in diesem Fall mit der Aufnahme durch den Koordinierungsausschuss des Vereins. Eine Bestätigung erfolgt durch die Vollversammlung.



Mitglied kann werden, wer
- das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat.
- seinen Wohnort, Arbeitsstelle oder Lebensmittelpunkt in Nürnberg hat,
- Satzung und Programm anerkennt.



(3) Mitglied kann nicht sein, wer

a.) einer Organisation angehört, deren Ziele im Widerspruch zu den Zielen von „LINKE LISTE NÜRBERG“ steht. Die Feststellung der Unvereinbarkeit trifft die Vollversammlung mit absoluter Mehrheit.

b.) einer Partei, Organisation oder Vereinigung angehört oder sich schriftlich zu einer solchen bekennt, die rassistisches, antisemitisches und/oder antidemokratisches Gedankengut verbreitet hat.
c.)

(4) Der Verein führt eine zentrale Mitgliederdatei. Diese darf nur die Daten enthalten, die für die Zwecke des Vereins nötig sind. Auf eine strikte Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes ist zu achten.



4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(2) Der Austritt aus „LINKE LISTE NÜRBERG ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Koordinierungsausschuss.

(3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze des (Wahl-) Programms verstoßen hat oder dem Verein erheblichen Schaden zugefügt hat. Eine Betätigung nach 3. 3(a) ist ein solch schädigendes Verhalten und begründet einen Ausschluss.

(4) Der Ausschluss kann nur als Folge eines Schiedsverfahrens erfolgen. Bei Einleitung eines
Schiedsverfahrens entscheidet die Schiedskommission endgültig innerhalb eines Monats. Die
Mitgliedsrechte bleiben bis zur Entscheidung der Schiedskommission bestehen.

5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Vollversammlung, der Koordinierungsausschuss, die Schiedskommission, Revisionskommision und Arbeitskreise.

5.1 Die Vollversammlung

(1) Die Vollversammlung (VV) ist die Mitgliederversammlung des Vereins. Sie ist das höchste Organ des Vereins. Sie kann Beschlüsse aller Art fassen, die die Arbeit und Ausrichtung von die „LINKE LISTE NÜRBERG“ betreffen. Die Vollversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Mandatsträger sind verpflichtet an der Vollversammlung teilzunehmen.

(2) Sie beschließt über Anträge, politische Ausrichtung und Programme.

(3) Sie nimmt Berichte der kommunalen Mandatsträger entgegen und führt kommunalpolitische Grundsatzdiskussionen.

(4) Sie wählt den Koordinierungsausschuss unter Berücksichtigung der Quotierung und legt dessen Größe und Amtszeit fest.

(5) Sie entscheidet über die Satzung und deren Änderung mit zweidrittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für alle anderen Beschlüsse, ausgenommen der Zweckänderung, genügt die einfache Mehrheit.

(6) Sie wählt die Schiedskommission und eine Kassenrevision und legt ihre Größe und Amtszeit fest.

(7) Sie nimmt einen Rechenschaftsbericht über die Finanzen des Vereins entgegen und entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Ausgaben.

(8)

(9) Die Vollversammlung wird vom Koordinierungsausschuss unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 14 Tagen mit Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen.

(10) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn zu Ihr ordnungsgemäß einberufen wurde.

(11) Die Vollversammlung kann als Wahlversammlung zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten stattfinden, wenn die Wahl in der schriftlichen Einladung angekündigt worden ist. Hierbei sind nur diejenigen Mitglieder wahlberechtigt, die die Kriterien des bayerischen Kommunalwahlgesetzes erfüllen.

(12) Die Vollversammlung muss innerhalb eines Monats einberufen werden, wenn mindestens 10% Mitglieder dies schriftlich gegenüber dem Koordinierungsausschuss beantragen.

(13) In der Schiedskommission muss das weniger vertretene Geschlecht entsprechend des Anteils in der Mitgliedschaft vertreten sein. Diese Quotierung kann nur von der Vollversammlung aufgehoben werden, wenn die Anzahl der gefundenen KandidatInnen ihr nicht entspricht. Zur Aufhebung bedarf es in jedem Falle eines Mehrheitsbeschlusses. Kommt die Mehrheit zur Aufhebung nicht zustande, bleiben die entsprechenden Gremienpositionen unbesetzt.

5.2 Der Koordinierungsausschuss

(1) Der Koordinierungsausschuss vertritt den Verein rechtlich und nimmt alle Funktionen eines Vorstands gemäß §26 BGB wahr.

(2) Der Koordinierungsausschuss führt den Verein.

(3) Er tagt mindestens einmal im Monat mitgliederoffen.

(4) Zu seinen Aufgaben gehören u.a.:
- die Umsetzung der Beschlüsse der Vollversammlung
- Planung und Koordination der politischen Arbeit
- die Abgabe von Erklärungen zu aktuellen politischen Fragen
- die Koordination zwischen den Arbeitskreisen.

(5) Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

(6) Der Koordinierungsausschuss kann Entscheidungen finanzieller Art nur im Rahmen der Mittel des Vereins oder aufgrund eines Beschlusses der Vollversammlung treffen.

(7) Die VV wählt einen Schatzmeister der die Finanzen des Vereins verwaltet

(8) Der Koordinierungsausschuss entscheidet über die Anerkennung von Stadtteilgruppen und
Arbeitsgemeinschaften sowie über die Zusammenarbeit mit Interessengruppen. Eine Bestätigung erfolgt durch die Vollversammlung.

(9) Er kann Aufgaben auf Widerruf an Arbeitskreise oder Einzelpersonen delegieren.

(10) Im Koordinierungsausschuss müssen die Frauen entsprechend des Anteils in der Mitgliedschaft vertreten sein. Diese Quotierung kann nur von der Vollversammlung aufgehoben werden, wenn die Anzahl der gefundenen KandidatInnen ihr nicht entspricht. Zur Aufhebung bedarf es in jedem Falle eines Mehrheitsbeschlusses. Kommt die Mehrheit zur Aufhebung nicht zustande, bleiben die entsprechenden Gremienpositionen unbesetzt.

(11) Der Koordinierungsausschuss lädt zur Aufstellungsversammlung ein. Die Einladung und der Inhalt der Aufstellungsversammlung entspricht den Kriterien des Kommunalwahlrechts.

5.3 Die Schiedskommission

(1) Die Schiedskommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die nicht gleichzeitig Mitglied des Koordinierungsausschusses sein dürfen.

(2) In der Schiedskommission müssen die Frauen entsprechend des Anteils in der Mitgliedschaft vertreten sein. Diese Quotierung kann nur von der Vollversammlung aufgehoben werden, wenn die Anzahl der gefundenen KandidatInnen ihr nicht entspricht. Zur Aufhebung bedarf es in jedem Falle eines Mehrheitsbeschlusses. Kommt die Mehrheit zur Aufhebung nicht zustande, bleiben die entsprechenden Gremienpositionen unbesetzt.



(3) Die Schiedskommission ist beschlussfähig, wenn zu ihren Sitzungen ordentlich mit 1 Woche
Vorlauf eingeladen wurde.

(4) Die Schiedskommission wird nur auf Antrag des Koordinierungsausschusses, der Vollversammlung oder eines Mitglieds, das selbst von einem Vorgang direkt und erheblich betroffen ist, tätig.

(5) Die Schiedskommission entscheidet mit Mehrheit über Verstöße gegen die Vereinsatzung.



5.4 Kommunalpolitisches Forum

(1) Das kommunalpolitische Forum findet im Normalfall alle zwei Monate statt. Die Einladung erfolgt schriftlich- d.h. elektronisch und Oder postalisch

(2) Das kommunalpolitische Forum bietet Allen Gelegenheiten die aktuelle Politik zu diskutieren..

(3) Der Koordinierungsausschuss berichtet auf diesen Versammlungen regelmäßig und beantwortet Fragen.

(4) Die kommunalpolitischen Foren haben keine Entscheidungsbefugnis, können sich aber durch formlose Abstimmung zu aktuellen Fragen äußern.
Die Stadtratsabgeordneten sind angehalten, sich an Voten des Forums zu halten und diese in ihrer Politik umzusetzen.

(5) Die Stadtratsabgeordneten sind angehalten, bei den Sitzungen der Kommunalpolitischen Foren anwesend zu sein und sollen diesem über ihre Politik Rechenschaft geben.

(6) Stimmberechtigt sind grundsätzlich nur Vereinsmitglieder. Über das Stimmrecht für Gäste entscheidet die Versammlung



5.5 Arbeitskreise

(1) Arbeitskreise werden auf Beschluss der Vollversammlung oder des Koordinierungsausschusses gegründet. Sie arbeiten zu einem bestimmten Thema.

(2) Sie geben sich selbst eine demokratische Struktur, die Ihren Anforderungen entspricht, sie benennen einen Ansprechpartner.

(3) Sie sind Allen zugänglich.

(4) Die Arbeitskreise können Gäste einladen.



6 Vereinsmittel

(1) Für Mitglieder von Mitgliedsvereinen und -Parteien ist der Beitrag für die „LINKE LISTE NÜRNBERG“ mit dem satzungsgemäßen Vereins- bzw. Parteibeitrag für ihren jeweiligen Verein oder Partei abgegolten. Im Gegenzug tragen die Vereine und Parteien zu den laufenden Kosten von „LINKE LISTE NÜRNBERG“ bei.

(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für alle natürlichen Mitglieder von „LINKE LISTE NÜRBERG“ regelt eine Beitragsordnung, die die Vollversammlung beschließt.

(3) Der Mitgliedsbeitrag wird zentral über den Koordinierungsausschuss erhoben.

(4) Es werden zwei Zeichnungsberechtigte aus dem Kreis des Koordinierungsausschusses benannt.

(5) Über diese Mittel hat der Koordinierungsausschuss die Finanzhoheit. Darüber hinausgehender
Finanzbedarf ist anlassbezogen von den Mitgliedsvereinen und –Parteien fallweise zu beschließen.



7 Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1) Mitglieder, die vor November 2007 einen Mitgliedsantrag stellen, Werden durch die Vollversammlung aufgenommen und sind damit sofort stimmberechtigt.

(2) Der Verein kann aufgrund eines Beschlusses mit zweidrittel Mehrheit der Vollversammlung aufgelöst oder mit einer anderen politischen Organisation verschmolzen werden. Löst sich der Verein durch Verschmelzung mit einer anderen politischen Organisation auf, geht das Vermögen an diese über. In allen anderen Fällen geht das Vermögen an die Mitglieder zu gleichen Teilen (BGB § 45 (3).

(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

(4) Die Satzung tritt in Kraft, am 25.Juni2007.









Diese Satzung wurde am 11.06.2007 bei 27 Anwesenden mit 1 Gegenstimme sowie 2 Enthaltungen beschlossen.

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